Autor: Plant Factory Alliance
Laut den neuesten Forschungsergebnissen des Marktforschungsinstituts Technavio wird der globale Markt für Pflanzenwachstumsbeleuchtung bis 2020 voraussichtlich einen Wert von über 3 Milliarden US-Dollar erreichen und von 2016 bis 2020 mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 12 % wachsen. Der Markt für LED-Pflanzenlampen wird dabei voraussichtlich 1,9 Milliarden US-Dollar erreichen, was einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von über 25 % entspricht.
Mit der ständigen Weiterentwicklung der LED-Pflanzenlampentechnologie und der Einführung neuer Produkte werden auch die UL-Standards fortlaufend aktualisiert und an neue Produkte und Technologien angepasst. Der rasante Anstieg des globalen Marktes für Pflanzenbeleuchtung hat zu einer weltweiten Verbreitung geführt. UL veröffentlichte am 4. Mai 2017 die erste Ausgabe des Standards für Pflanzenbeleuchtung UL8800. Dieser umfasst Beleuchtungseinrichtungen, die gemäß dem amerikanischen Elektrotechnikgesetz installiert und in gartenbaulichen Umgebungen eingesetzt werden.

Wie andere traditionelle UL-Normen umfasst auch diese Norm die folgenden Teile: 1. Teile, 2. Terminologie, 3. Aufbau, 4. Schutz vor Personenschäden, 5. Prüfung, 6. Typenschild und Anweisungen.
1. Struktur
Die Konstruktion basiert auf UL1598, und Folgendes muss erreicht werden:
Wenn das Gehäuse oder die Blende der LED-Pflanzenbeleuchtungseinrichtung aus Kunststoff besteht und diese Gehäuse Sonnenlicht oder Licht ausgesetzt sind, muss der verwendete Kunststoff gemäß den Anforderungen von UL1598 16.5.5 oder UL 746C über UV-Schutzparameter (d. h. (f1)) verfügen.

Beim Anschluss an das Stromversorgungsnetz muss die Verbindung gemäß der vorgeschriebenen Anschlussmethode erfolgen.
Folgende Verbindungsmethoden stehen zur Verfügung:
Gemäß UL1598 6.15.2 kann es mit einem Metallschlauch verbunden werden;
Kann mit einem flexiblen Kabel verbunden werden (mindestens vom Typ SJO, SJT, SJTW usw., die längste darf 4,5 m nicht überschreiten);
Kann mit einem flexiblen Kabel mit Stecker (NEMA-Spezifikation) angeschlossen werden;
Kann mit einem speziellen Verkabelungssystem angeschlossen werden;
Bei einer Lampen-zu-Lampen-Verbindungsstruktur dürfen Stecker und Klemmen der Sekundärverbindung nicht mit denen der Primärverbindung identisch sein.

Bei Steckern und Steckdosen mit Erdungsdraht ist der Erdungsdrahtstift bzw. das Erdungseinsatzstück vorzugsweise anzuschließen.

2. Anwendungsumgebung
Muss im Freien feucht oder nass sein.
3. Schutzart IP54 (staub- und wasserdicht)
Die Betriebsumgebung muss in der Installationsanleitung berücksichtigt werden und mindestens die Schutzart IP54 (staub- und wasserdicht) erreichen (gemäß IEC60529).
Wird die Leuchte, wie beispielsweise eine LED-Pflanzenlampe, an einem feuchten Ort eingesetzt, also in einer Umgebung, in der sie gleichzeitig Regentropfen oder Wasserspritzern und Staub ausgesetzt ist, muss sie mindestens über einen Staub- und Wasserdichtigkeitsgrad von IP54 verfügen.

4. Die LED-Pflanzenlampe darf kein Licht aussenden, das für den menschlichen Körper schädlich ist.
Gemäß IEC 62471 non-GLS (Allgemeine Beleuchtungstechnik) muss die biologische Sicherheit aller Lichtwellen im Umkreis von 20 cm um die Leuchte und im Wellenlängenbereich zwischen 280 und 1400 nm bewertet werden. (Die ermittelte photobiologische Sicherheit muss der Risikogruppe 0 (freigestellt), der Risikogruppe 1 oder der Risikogruppe 2 entsprechen; wenn die Ersatzlichtquelle der Lampe eine Leuchtstofflampe oder eine HID-Lampe ist, muss die photobiologische Sicherheit nicht bewertet werden.)
Veröffentlichungsdatum: 04.03.2021
